Informationen zur „Vereinbarung gemäß § 128 SGB V zwischen
der AOK NordWest und Vertragsärzten in Schleswig-Holstein“

Der § 128 SGB V schließt die Abgabe von Hilfsmitteln in der Arztpraxis - abgesehen von der Notfallversorgung - aus.

Vertragsärzte dürfen nur auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit Krankenkassen über die ihnen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung obliegenden Aufgaben hinaus an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln mitwirken.

Die Vertragspartner sehen es als ihre Aufgabe an, eine bedarfsgerechte, qualitätsorientierte und besonders wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Blutzucker-Testsystemen zu bewirken. Hierfür wird Ärzten in Schleswig-Holstein die o.g. Vereinbarung gem. § 128 SGBV angeboten.

Wird diese abgeschlossen, können die unten aufgeführten Hilfsmittel in der Praxis an Versicherte
der AOK NordWest abgegeben werden .

Die aufgelisteten Blutzuckermessgeräte erfüllen die Voraussetzungen der Anlage I

des oben genannten Vertrages .

Sobald die AOK NordWest Kenntnis von weiteren Geräten, die der Anlage I entsprechen, erlangt, wird die Zusammenstellung aktualisiert.

Stand: 01.10.2011


Testgerät PZN
Bestellfax
Mustergeräte
Beurer GL 32 ( mg/dl) - 7270168
Beurer GL 32 ( mmol/L) - 7270180
Beurer GL 34 ( mg/dl) sprechend 7270197
Beurer GL 34 ( mmol/L) - sprechend 7270211
Beurer Bzmg GL 40mmol/L 7270263
Beurer Bzmg GL 40mg/dl 7270257
GlucoCheck Comfort 9152674

 

 

GlucoCheck Excellent

9121076

 

 

Glucocheck Xl Blz Set Mm/L 7544312
Glucocheck Xl Blzm Setmg/D 7543502
Mylife Pu Blutz Mess Mg/Dl 5524245
Mylife Pu Blutz Messmmol/L 5524251

Zu den Preisen der Teststreifen


Den Vereinbarungstext gemäß § 128 SGB V können Sie hier herunterladen:

Dem Vereinbarungstext liegt ein Anschreiben an die AOK bei, dass Sie zum Versenden nutzen können.
In dem Worddokument besteht die Möglichkeit mit der <TAB>-Taste in die jeweiligen Felder,
z. B. Name, Adresse etc., zu springen und Ihre Daten einzutragen.

zurück zur Startseite